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Der Dachverband Studentischer Rechtsberatungen e.V. (DSR) ist ein Zusammenschluss studentischer Rechtsberatungen, sogenannter Law Clinics. Diese sind Vereinigungen, die auf Grundlage des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz unentgeltlichen Rechtsrat durch ehrenamtlich tätige Jurastudierende anbieten. Der DSR selbst ist nicht in der Beratung aktiv.
Wir wollen den Zugang zum Recht für jedermann eröffnen, insbesondere für diejenigen, die sich anwaltliche Rechtsberatung nicht leisten können.
Gleichzeitig ist unser Anliegen, die Law Clinics dabei zu unterstützten, die juristischen Ausbildung an den Universitäten um den Erwerb spezifischer fachlicher und persönlicher Fähigkeiten zu ergänzen, welche auch auf den Beruf vorbereiten.
Studentische Rechtsberatungen bieten eine einzigartige Möglichkeit, inhaltliche Rechtskenntnisse sowie eine Vielzahl an Soft Skills für Referendariat und Beruf zu erlernen. Durch das Bearbeiten realer Fälle werden Fähigkeiten wie der Umgang mit Mandantinnen und Mandanten, die Ermittlung von Sachverhalten, das Verfassen von Schriftsätzen und das Finden praxisgerechter Lösungen im Team geschult. Daneben entstehen aus der Anwendung des im Studium abstrakt gelernten Wissens auf echte Lebenssachverhalte auch ein vertieftes Verständnis für Möglichkeiten und Grenzen des Rechts sowie seine verantwortungsbewusste Anwendung in der Praxis.
Studentische Rechtsberatung ermöglicht es, Rechtsrat den Personengruppen zugänglich zu machen, denen er andernfalls verschlossen bliebe. Gründe für die Unzugänglichkeit können eine zu geringe Höhe des Streitwerts, fehlende finanzielle Mittel, oder Schwellenangst vor der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten sein. Gleichzeitig wird das staatliche Beratungshilfebudget geschont. Entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit ist studentische Rechtsberatung nicht nur wichtiges soziales und gesellschaftliches Engagement, sondern ein zentrales Standbein für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit in Deutschland.
Der Dachverband Studentischer Rechtsberatungen (DSR) hilft, die Arbeit studentischer Rechtsberatung flächendeckend, rechtskonform und auf hohem Qualitätsniveau sicherzustellen und voranzutreiben. Er vereint unter seinem Dach den Großteil aller studentischen Rechtsberatungen in Deutschland, vertritt deren Interessen auf Bundesebene und fördert deren Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit, um Ressourcen und Know-How zu bündeln.
So organisieren der Vorstand und das Orga-Team regelmäßige Vernetzungstreffen wie den monatlichen Better Call DSR oder den Pro-Bono-Themenabend. Daneben dient der DSR der Weiterentwicklung des Konzepts studentischer Rechtsberatung an den Fakultäten.
Er organisiert und stellt aber auch selbst zusätzliche Ressourcenpools, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise im Datenschutz- und Rechtsdienstleistungsrecht.
Darüber hinaus zentralisiert er kosteneffizient Angebote wie die Versicherung für Law Clinics. Auch unterstützt er bei der Gründung neuer studentischer Rechtsberatungen und berät seine Mitglieder in verschiedensten Fragen rund um die Führung einer Law Clinic.
Studentische Rechtsberatende werden in ihrer Tätigkeit laufend von Volljurist:innen aus der Praxis als Beirät:innen begleitet. Diese wirken dadurch unmittelbar an der Ausbildung zukünftiger Generationen von Jurist:innen mit. Entsprechend den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes führen die Volljurist:innen die Beratenden an die Fallbearbeitung und relevanten Beratungsthemen praktisch heran, schulen sie dazu und unterstützen sie bei der Bearbeitung. So überprüfen sie etwa die erarbeiteten Ergebnisse nochmals und stehen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Eine Konkurrenzsituation zwischen Law Clinics und Rechtsanwaltschaft ist nach der bisherigen Erfahrung und nach der konzeptionellen Ausgestaltung der studentischen Rechtsberatung in Deutschland nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen gegeben. Zum einen liegen die Streitwerte der in Law Clinics angenommenen Fälle in der Regel unter dem, was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostendeckend bearbeiten könnten. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Ratsuchenden aus verschiedensten Gründen (finanzielle Situation, generelle Schwellenangst vor dem Aufsuchen einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, fehlende Information über Beratungs- und Prozesskostenhilfe) auch ohne Law Clinics oft keinen hauptberuflichen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen würden.
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