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Am 1. Juli 2008 trat das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Mit § 6 Abs. 2 RDG ermöglichte es erstmals eine kostenlose Rechtsberatung unmittelbar durch Nicht-Volljurist:innen. An den juristischen Fakultäten kam es daraufhin zur Gründung zahlreiche Law Clinics durch verschiedene Initiativen. Im Laufe der Zeit entstand das Bedürfnis der einzelnen lokalen Beratungen, über eine zentrale Vertretung zu verfügen. Bei einem ersten Orientierungstreffen im Herbst 2017 in Jena kamen daraufhin einige der zukünftigen Mitglieder des DSR zusammen und berieten über die Gründung einer gemeinsamen Vereinigung.
Nach intensiver Vorbereitung und vielen Gesprächen wurde am 14. Juni 2019 das Gründungstreffen in den Geschäftsräumen der Kanzlei CMS Deutschland am Standort Stuttgart durchgeführt. Der Verein sollte seinen Sitz in Jena haben, wo auch das Gründungsmitglied ParaLEGAL Jena aktiv ist. Vertreter von insgesamt neun Mitgliederorganisationen beschlossen die Satzung, definierten die Leitlinien für eine erfolgreiche Arbeit des Dachverbands und wählten letztendlich den Gründungsvorstand. Mit der Aufnahme in das Vereinsregister nahm der Vorstand
offiziell die Geschäfte auf.
In der folgenden Zeit wurde durch die frisch gewählten Architektinnen und Architekten des DSR mit viel Anstrengung die Grundlage für eine erfolgreiche bundesweite Zusammenarbeit geschaffen. Schnell wuchs die Mitgliederzahl des DSR an. Auch personell wurde so eine Vergrößerung des DSR erforderlich, um die Aufgaben weiterhin in gewohnter Qualität wahrnehmen zu können: So kam es zu einer Erweiterung des Vorstands auf sechs ständige Mitglieder. Verstärkt wird der Vorstand durch das Ende 2021 frisch gebildete Orga-Team und die zahlreichen DSR-Beauftragten der einzelnen Law Clinics.
Nachdem das lang geplante Bundesvernetzungstreffen der im DSR organisierten Law Clinics 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte, bedeutete es allen Beteiligten viel, dass wir 2022 endlich vor Ort zusammenfinden konnten. Vom 25.-27. November 2022 tauschten sich etwa 100 Vertreter der 22 Law Clinics aus und berieten miteinander über die Zukunft der studentischen Rechtsberatung in Deutschland.
Heute umfasst der DSR Law Clinics mit unterschiedlichsten Ausrichtungen. Sie beraten mehrheitlich in den Bereichen des Zivilrechts und im Asylrecht. Fortsetzung folgt!
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